Steuern? Wir machen das.
Steuererklärung einfach, digital und bundesweit machen lassen.
Herzlich Willkommen bei der Beratungsstelle Andy Pörschke des Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH).
In meiner Beratungsstelle berate ich Sie individuell im Bereich Einkommensteuer nach § 4 StBerG. Denn nur mit einer persönlichen Beratung lassen sich Ihre steuerlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen. Werden auch Sie Mitglied in Deutschlands größtem Lohnsteuerhilfeverein und sparen Sie jetzt Steuern!
- bundesweit
& digital - persönliche
Beratung - einfache
Kommunikation - über 15 Jahre
Berufserfahrung - Eigene
App

Jetzt Termin sichern
Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie direkt einen Termin, wann es Ihnen am besten passt. Natürlich können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.
Unsere Leistungen für Sie
Steuerhilfe, die Ihnen Arbeit abnimmt
Wir kümmern uns um alles. Von der professionellen Erstellung Ihrer Steuererklärung bis zur Kommunikation mit dem Finanzamt.

Erstellung der Steuererklärung
Wir erstellen Ihre komplette Einkommensteuererklärung individuell und fachgerecht.
Steuerbescheid prüfen und Einspruch einlegen
Wir prüfen Ihren Steuerbescheid, übernehmen bei Bedarf die Kommunikation mit dem Finanzamt und legen Einspruch für Sie ein.
Vertretung im Streitfall
Kommt es zum Streitfall mit dem Finanzamt, vertreten wir Sie auch vor dem Finanzgericht.
Erklärung und Bescheid vergleichen
Wir vergleichen Ihre eingereichte Steuererklärung mit dem Steuerbescheid ab.
Abweichungen nachvollziehen
Wir überprüfen, an welchen Stellen das Finanzamt von Ihrer Steuererklärung abgewichen ist und warum.
Bei Fehlern handeln wir
Sind Fehler unterlaufen? Dann übernehmen wir die Kommunikation mit dem Finanzamt und veranlassen die erforderlichen Schritte.
Beratung, Unterstützung und Vertretung in einem
Ganzjährige Steuerberatung
Wir beraten Sie das ganze Jahr über zu sämtlichen Einkommensteuerfragen, nicht nur zur Abgabefrist.
Steuerklassenwahl
Besonders für Paare: Wir finden die optimale Kombination Ihrer Steuerklassen.
Berechnung Ihrer Steuererstattung
Schon vorab wissen, was zurückkommt – wir berechnen Ihr voraussichtliches Ergebnis.
Kindergeld & Elterngeld
Wir beraten Sie kompetent zu allen Anträgen rund um den Familiennachwuchs.
Riester-Zulagen
Sichern Sie sich Ihre staatlichen Zulagen für die private Altersvorsorge vollständig.
Lohnsteuerermäßigung
Mehr Netto vom Brutto: Wir stellen für Sie alle Anträge auf Steuerermäßigungen.
Beratung in Ihrer Sprache
Wir können unsere Beratung in verschiedenen Sprachen anbieten:
- Deutsch
- Englisch
- Russisch
- Ukrainisch
- Türkisch
- Marokkanisch
- Tamilisch
- Arabisch
Erstgespräch
(kostenfrei und unverbindlich)
Wir stellen uns und unsere Leistungen vor. Wir überprüfen anhand weniger gezielter Fragen ob wir Sie gemäß § 4 Steuerberatergesetz beraten können. Im Anschluss informieren wir Sie über den weiteren Beratungsablauf sowie den voraussichtlichen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Informieren Sie uns gerne über aktuelle Schwerpunkte/ Problematiken oder speziellen Beratungsbedarf ihrerseits.
Mitgliedsaufnahme
In diesem Schritt erfassen wir Ihre Daten zur Mitgliedsaufnahme und übermitteln Ihnen die Beitrittserklärung und die Vertretungsvollmacht. Zudem ermitteln wir den genauen jährlichen Mitgliedsbeitrag und erstellen die Beitragsrechnung.
Erstes Beratungsgespräch
Für das Erstellen Ihrer Steuererklärung benötigen wir Unterlagen und Angaben von Ihnen.
Diese gehen wir zusammen mit Ihnen durch.
Zur Vorbereitung stellen wir Ihnen dazu eine Checkliste zur Verfügung.
Erstellung der Steuererklärung
Nachdem wir alle nötigen Unterlagen und Angaben von Ihnen haben, erstellen wir Ihre Steuererklärung.
Sobald sämtliche erforderlichen Unterlagen und Angaben von Ihnen vorliegen, setzen wir uns daran, Ihre Steuererklärung zu erstellen. Sollten wir während des Bearbeitungsprozesses feststellen, dass noch Informationen fehlen, werden wir Sie umgehend kontaktieren. Selbstverständlich können auch Sie uns jederzeit kontaktieren, falls Sie uns zusätzliche Unterlagen zur Verfügung stellen möchten.
Das Ergebnis
Nach Fertigstellung Ihrer Steuererklärung prognostizieren wir Ihnen im Voraus die zu erwartende Rückerstattung oder Nachzahlung und teilen Ihnen das Ergebnis mit.
Die Steuererklärung übermitteln wir an das zuständige Finanzamt.
Der Steuerbescheid
Nach Eingang des Steuerbescheids vom Finanzamt wird dieser automatisch überprüft und umgehend an Sie weitergeleitet.
Sollte es zu Abweichungen kommen, werden wir diese mit Ihnen erläutern, Sie über mögliche Schritte informieren und diese für Sie durchführen.
Das Team

Andy Pörschke
Beratungsstellenleiter

Layla Rudolf
Verwaltung und Administration

Anke Alberts
Verwaltung und Administration

Maryna Ikonnikova
Social Media & Content Creator
Fragen und Antworten (FAQ)
Muss ich jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben?
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Sind Sie z. B. ledig und haben nur Arbeitslohn aus einem Arbeitsverhältnis, wird die Steuer bereits monatlich über die Lohnabrechnung einbehalten. Dann besteht oft keine Pflicht – eine freiwillige Abgabe lohnt sich aber häufig, weil es Geld zurück gibt.
Wer wegen der Steuerklasse abgeben muss
In den folgenden Kombinationen ist die Abgabe beim Finanzamt verpflichtend:
- Steuerklasse 3 und 5: Wenn Sie verheiratet sind und diese Kombination gewählt haben, müssen Sie abgeben (sofern beide Partner Arbeitslohn bezogen haben).
- Steuerklasse 4 mit Faktor: Haben Sie als Ehepaar die Steuerklasse 4 mit dem sogenannten Faktorverfahren gewählt, besteht Abgabepflicht.
- Steuerklasse 6: Wenn Sie in diesem Jahr eine Steuerklasse 6 auf der Lohnsteuerkarte eingetragen hatten (z. B. wegen eines Nebenjobs oder mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig).
Selbst wenn Sie in Steuerklasse 1 (Ledige) oder Steuerklasse 4 (Ehepaare ohne Faktor) sind, werden Sie in folgenden Fällen abgabepflichtig:
- Lohnersatzleistungen: Sie haben mehr als 410 € im Jahr an Elterngeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld erhalten.
- Zusätzliche Einkünfte: Sie hatten andere Einkünfte über 410 € (z. B. aus Vermietung, Renten oder Honoraren).
- Freibetrag eingetragen: Sie haben beim Finanzamt einen Lohnsteuer-Freibetrag eintragen lassen (z. B. für hohe Fahrtkosten).
- Beide Partner verdienen: Sie sind geschieden oder verwitwet und haben im selben Jahr wieder geheiratet.
Wir prüfen das gerne für Sie.
Abgabefrist der Steuererklärung
- Ohne steuerliche Beratung: immer der 31. Juli des Folgejahres.
- Mit steuerlicher Beratung durch uns: immer der letzte Februartag des übernächsten Jahres.
Beispiel Steuerjahr 2025: ohne Beratung bis 31.07.2026, mit uns bis 01.03.2027. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag.
Muss ich vor Ort vorbeikommen oder geht das auch online?
Sie haben die Wahl:
- Vor Ort: Sie vereinbaren einen Termin in unserer Beratungsstelle in Castrop-Rauxel. Dort gehen wir Ihre Unterlagen gemeinsam durch.
- Online / digital: Sie laden Ihre Unterlagen bequem hoch und erledigen alles online. Rückfragen klären wir per Telefon, E-Mail, WhatsApp, Zoom oder über die App „MeineVLH“.
Kommen Sie auch zu mir nach Hause?
Hausbesuche bieten wir in der Regel nicht an. Ihre Einkommensteuererklärung können wir aber vollständig in unserer Beratungsstelle oder digital erledigen – ganz ohne Hausbesuch.
Wenn Sie z. B. gesundheitlich eingeschränkt sind, sprechen Sie uns gerne an. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung.
Wen dürfen wir beraten?
Unsere Beratungsbefugnis ist gesetzlich in § 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG) geregelt. Als Lohnsteuerhilfeverein beraten wir Sie, wenn Sie z. B. Arbeitnehmer/in, Beamte/r, Rentner/in, Pensionär/in, Auszubildende/r, Student/in oder Unterhaltsempfänger/in sind und Einkünfte haben aus:
- nichtselbstständiger Arbeit (Lohn, Gehalt)
- Renten und Versorgungsbezügen
- Unterhaltsleistungen
Daneben dürfen wir Sie z. B. auch bei Einkünften aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden), Vermietung und Verpachtung sowie sonstigen Überschusseinkünften (z. B. privaten Veräußerungsgeschäften) beraten.
Nicht beraten dürfen wir Sie, wenn Sie z. B. selbstständig oder freiberuflich tätig sind oder ein Gewerbe bzw. eine Land- und Forstwirtschaft betreiben.
Was kostet die Beratung?
Sie zahlen keine Gebühr pro Steuererklärung, sondern einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Er ist sozial gestaffelt nach Ihren Jahreseinnahmen (z. B. Arbeitslohn, Renten, Vermietungseinkünfte, Kapitalerträge) und liegt zwischen 39 € und 399 €. Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 10 €.
Gerne nennen wir Ihnen im kostenlosen Erstgespräch Ihren genauen Beitrag – nennen Sie uns dafür einfach Ihre ungefähren Jahreseinnahmen aus dem Vorjahr.
Wie lange dauert die Bearbeitung beim Finanzamt?
Das ist unterschiedlich. Als grobe Orientierung brauchen viele Finanzämter etwa 6–8 Wochen nach Eingang der Steuererklärung, in der Hochsaison (Frühjahr/Sommer) auch länger. Eine Erstattung überweist das Finanzamt meist parallel zum Steuerbescheid – manchmal ist das Geld sogar zuerst auf dem Konto.
Sind 6 Monate nach Einreichung vergangen und es erfolgt keine Reaktion (und es handelt sich um eine freiwillige Antragsveranlagung), können wir einen Untätigkeitseinspruch nach § 347 Abs. 1 Satz 2 AO einlegen.
Bleibt auch dieser Einspruch nach weiteren 6 Monaten erfolglos, besteht die Option, eine Untätigkeitsklage beim Finanzgericht einzureichen.
Kündigung: Wie beende ich die Mitgliedschaft?
Sie können Ihre Mitgliedschaft immer zum Jahresende kündigen. Die Kündigung muss spätestens am 30.11. in Textform (z. B. per Online-Formular, Brief oder E-Mail) bei der VLH eingehen. Geht sie später ein, endet die Mitgliedschaft erst zum 31.12. des Folgejahres.
Am einfachsten geht es über das Online-Kündigungsformular der VLH.
Jetzt Beratung anfragen oder direkt Termin buchen

Andy Pörschke
Beratungsstellenleiter
Mobil & WhatsApp:0172 8327970Telefon:02305 7045034Email:info@vlh-poerschke.de44577 Castrop-Rauxel
Steuern? Wir machen das.
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Kommunikation - über 15 Jahre
Berufserfahrung - Eigene
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